DIE LINKE. Lübeck: Sexarbeiter:innen schützen

Seit über einem Jahr ist die Sexarbeit in Schleswig Holstein wegen der Corona Pandemie untersagt. In dieser Zeit hat Sexarbeit dennoch stattgefunden und es haben sich verstärkt illegale Strukturen gebildet, die weder zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie führen, noch zum Schutz und der Sicherheit der Sexarbeit:innen.

Die Auflagen des Prostituiertenschutzgesetzes erschwert die Situation zusätzlich. Dadie Sexarbeiter:innen zum Beispiel nicht in den Prostitutionsstätten wohnen dürfen.

Daher fordert DIE LINKE, dass sexuelle Dienstleistungen wieder in Prostitutionsstätten erbracht werden können. Hygienekonzepte liegen in diesen Einrichtungen vor und können umgesetzt werden. Die Stadt Lübeck setzt sich mit allen Mitteln dafür ein, dass Sexarbeit in Schleswig – Holstein wieder erlaubt wird und eine Aussetzung der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, im Zusammenhang mit Verstößen gegen Sperrgebietsverordnungen und Sexarbeit erlassen wird.

"Um die informellen Strukturen wieder abzubauen, ist es unbedingt notwendig, die Sexarbeit wieder offiziell zu erlauben und bis dahin den gesundheitlichen und körperlichen Schutz der Sexarbeiter:innen zu gewährleisten. Solange die Sexarbeit im Verborgenen stattfindet, sind die Sexarbeiter:innen den Kunden schutzlos ausgeliefert und können sich nicht gegen Gewalt, Ausbeutung und Betrug schützen“, erklärt Katjana Zunft, Fraktionsvorsitzende DIE LINKE Lübeck.

Prostitutionsstätten sind Einrichtungen mit überschaubaren 1:1-Kontakten. Die Menschen arbeiten dort in eigenen Zimmern, nicht aber dichtgedrängt wie in manchen Fabriken oder kontaktintensiv wie in Großraumbüros. Prostitutionsstätten haben seit der Zeit der HIV/AIDS-Bedrohung hinreichend Erfahrungen mit Hygienemaßnahmen und sind ohne weiteres in der Lage, auch Hygienevorgaben im Zusammenhang mit Covid-19 zu organisieren und deren Einhaltung zu kontrollieren.

Die Rückbildung illegale Strukturen muss das oberste Ziel der Stadt Lübeck und des Landes Schleswig Holstein sein.