Kommunalaufsicht stützt Rechtsauffassung der Fraktion Linke & GAL

Die Fraktion Linke & GAL hatte sich im Juli 2025 mit einem Schreiben an die Kommunalaufsicht gewandt, einen Beschluss der Bürgerschaft mit fehlender Kinder- und Jugendbeteiligung zu prüfen. Ursächlich war, dass CDU, Grüne und FDP 1,5 Personalstellen umgewidmet hatten, die fest für den Jugendtreff Marli und für Angebote für Kinder und Jugendliche im Stadtbezirk Holstentor-Nord eingeplant waren. Stattdessen sollten diese Personalstellen nach dem Willen der Jamaika-Fraktionen für den zukünftigen Kinder- und Jugendbeirat vorgesehen werden.

Da die Planungen in der Kinder- und Jugendarbeit zuvor unter enger Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stattgefunden hatten, hätten diese erneut bei einer derart gravierenden Änderung beteiligt werden müssen, kritisierte die Fraktion Linke & GAL damals. Zuvor hatte die Fraktion vergeblich versucht, die unterschiedlichen Angebote für Kinder und Jugendliche nicht gegeneinander auszuspielen, stattdessen 300.000 Euro für den Kinder- und Jugendbeirat bereitzustellen.

Nun liegt das Antwortschreiben der Kommunalaufsicht vor. Sowohl des Rechtsamt der Hansestadt Lübeck als auch die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein bestätigen die Rechtsauffassung der Fraktion Linke & GAL. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden durch den Beschluss von CDU, Grünen und FDP berührt und es hätte nach §47f der Gemeindeordnung eine angemessene Beteiligung im Vorfeld des Beschlusses stattfinden müssen.

Der geplante Umfang des Angebotes für Kinder und Jugendliche im Stadtbezirk Holstentor-Nord werde maßgeblich und dauerhaft verändert, und auch der Jugendtreff auf Marli sei nicht entsprechend der vorherigen Beschlüsse umsetzbar, heißt es in dem Schreiben. Eine Kinder- und Jugendbeteiligung in angemessener Form wäre vorher notwendig gewesen.

„Grüne, FDP und CDU rühmen sich gerne damit, sich für Kinder und Jugendliche einzusetzen. Hier zeigt sich, dass Eigenwahrnehmung und Realität bei den Fraktionen weit auseinanderliegen. Es ging den Fraktionen in erster Linie um den Haushalt und nicht um die Interessen von Kindern und Jugendlichen“, kritisiert Juleka Schulte-Ostermann, Bürgerschaftsmitglied der GAL und kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion. „Bitter ist aus unserer Sicht auch, dass die unterbliebene Kinder- und Jugendbeteiligung nach §47f GO nicht die Rechtmäßigkeit des Bürgerschaftsbeschlusses berührt. Das heißt, Kinder und Jugendliche sind hier zwar im Recht, aber sie können sich dafür nichts kaufen. Ein Unterbleiben der Beteiligung bleibt ohne Konsequenzen. Das darf so nicht sein.“

Andreas Müller, Fraktionsvorsitzender der Linke & GAL unterstützt seine Kollegin: Es muss auf Landesebene in der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein verankert werden, dass ein Unterbleiben der Kinder- und Jugendbeteiligung nicht folgenlos bleibt. Dafür werden wir uns einsetzen.“

Auf kommunaler Ebene kündigt die Fraktion einen Antrag an, dass Schulungen für die Anwendung von § 47f für Kommunalpolitik und Verwaltung künftig angeboten und die Teilnahme verpflichtend werden sollen. „Wir brauchen mehr Transparenz darüber, wie bei Verwaltungsvorlagen darüber entschieden wird, ob die Interessen von Kindern- und Jugendlichen berührt sind“, so die Fraktion Linke & GAL.