Clara Bünger: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt Grenzkontrollen und Zurückweisungen aus dem Koalitionsvertrag
"Mit der nun vorliegenden Begründung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die künftige Bundesregierung schriftlich, was viele Fachleute, auch Die Linke, schon seit langem sagen: Die immer wieder verlängerten Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze sind mit EU-Recht nicht vereinbar. Inhaltlich ist diese Feststellung auf die Kontrollen an allen deutschen Landesgrenzen übertragbar, denn die Bundesregierung kann keine inhaltlich neuen Gründe für eine Verlängerung dieser Kontrollen vorbringen", kommentiert Clara Bünger, flucht- und rechtspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, die heute bekannt gewordene Begründung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. März 2025 (10 BV 24.700). Bünger weiter:
"Mit diesem Urteil zur Rechtswidrigkeit der Binnengrenzkontrollen erübrigt sich auch die ohnehin rechtswidrige Idee direkter Zurückweisungen von Schutzsuchenden. Denn Zurückweisungen sind rechtlich nur bei Binnengrenzkontrollen zulässig. Auch die Berufung auf einen vermeintlichen Notstand nach Art. 72 AEUV zur Rechtfertigung rechtswidriger Grenzkontrollen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zurückgewiesen.
Dieses Urteil war absehbar. Das rechtspopulistische Agieren der Bundesregierung bei der steten Verlängerung von Binnengrenzkontrollen war ein offenkundiger Verstoß gegen EU-Recht. Auch ich habe die Bundesregierung hierauf mehrfach hingewiesen.
Die Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen waren schon immer in erster Linie Symbolpolitik. Deutschland lässt sich nicht hermetisch abschotten, jedenfalls nicht unter Einhaltung menschenrechtlicher Standards. Schutzsuchende dürfen nicht ohne inhaltliche Prüfung an den Grenzen zurückgewiesen werden, das sind völkerrechtliche Errungenschaften, an die sich auch ein zukünftiger Kanzler Merz halten muss."
Begründung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

