„Endlich wird eine unabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt, endlich werden pauschale Widerrufsprüfungen abgeschafft. Das war längst überfällig. Allerdings soll es im Asylrecht weiterhin ein Sonderprozessrecht geben, das vor allem dem Grundsatz der Beschleunigung folgt. Bei Asylverfahren darf es jedoch keinen kurzen Prozess geben, denn es geht dabei oftmals um Leben und Tod“, erklärt die flucht- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Clara Bünger, zum Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zu einem Asylbeschleunigungsgesetz, über das der SPIEGEL berichtet. Bünger weiter:
„Dem Referentenentwurf zufolge soll es auch künftig gegen ein Asylurteil keine Berufungsmöglichkeit geben, wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen. Damit können selbst offenkundige Fehlurteile in Kraft bleiben. Häufig bleibt dann nur noch der Gang nach Karlsruhe oder ins Kirchenasyl – das kann es doch nicht sein! Auch an den verkürzten Fristen, dem eingeschränkten Instanzenweg und den Einzelrichterentscheidungen hält der Referentenentwurf fest. Hier muss dringend nachgebessert werden, denn es braucht eine Gleichbehandlung mit den sonst üblichen Regelungen in Verfahrensrecht.
Dem Bundesverwaltungsgericht ein Letztentscheidungsrecht in Tatsachenfragen zu übertragen, ist hingegen keine gute Idee. Angesichts der sich oft schnell ändernden Situationen in den Herkunftsländern habe ich erhebliche Zweifel an der Praktikabilität und Rechtsstaatlichkeit dieser geplanten Neuregelung, zumal das Bundesverwaltungsgericht keine Kompetenz zur Sachverhaltsaufklärung erhalten soll. Es ist auch nicht vorgesehen, dass Rechtsanwält:innen Beweisanträge stellen können, was aber notwendig wäre, um aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen.“